1.) Vertragsverhältnis: Die vollständig ausgefüllte Anmeldung stellt nach Beginn des Unterrichts und Unterschreiben des Sepa-Mandats (wird separat zugeschickt) einen rechtswirksamen Vertrag dar. Dies ist Standard bei jeder ernstzunehmenden Musikschule und notwendig, um einen zuverlässigen Schulbetrieb zu gewährleisten. Zustandekommenmdes Vertrages ist die erste abgehaltenen Unterrichtsstunde. Vor Anmeldung sind eine Probestunde oder Ansehen des Unterrichts möglich.
2.) Anmeldung: Eine Anmeldung an der Dekanatsmusikschule ist, falls freie Plätze verfügbar sind, jeder Zeit möglich. Für die beste Auswahl an freien Zeiten empfiehlt sich eine Anmeldung vor Anfang des neuen Schuljahres (September), da dann die neuen Stundenpläne erstellt werden.
Wichtig! Nach erfolgter Anmeldung erfolgt eine Bestätigung durch die Dekanatsmusikschule, dass der Unterricht von Seiten der Lehrkraft in Ordnung geht. Falls Sie diese nicht innerhalb von spätestens zwei Wochen erhalten, fragen Sie zur Sicherheit nach.
3.) Abmeldung (!!!): Das Unterrichtsverhältnis wird automatisch fortgeführt, bis eine Abmeldung erfolgt. Dies erspart beiden Seiten viel Bürokratie. Ausnahme hierbei sind einmalige Kurse (z. B. Eltern-Kind-Kurse) und die MFE-2-Kurse sowie das Instrumentenkarussell, die nach Ablauf des Kurses automatisch beendet sind.
Spätestes Datum für die Abmeldung zum Folgeschuljahr ist der 30.Mai des jeweiligen Schuljahres
Bitte informieren Sie die jeweilige Lehrkraft rechtzeitig persönlich, bevor Sie eine Kündigung an die Musikschule verschicken. Sollte die Kündigungsfrist versäumt werden, kann bis Ende Oktober des jeweiligen Jahres ein nachträglicher Antrag auf Kündigung gestellt werden, die Unterrichtsgebühren müssen aber bis Ablauf des Halbjahres (einschließlich Februar) weiter gezahlt
werden. Bitte verstehen Sie, dass zum Wohle der Lehrkräfte und der Schule eine gewisse Planungssicherheit gewährleistet
sein muss. Sollte ein Nachrückschüler vorhanden sein, ist ein Ausstieg auch früher möglich.
Ausserordentliche Beendigung des Unterrichtsverhältnisses:
Im Falle eines Umzugs ( mehr als 20km vom Unterrichtsort), bei schwerer, langfristiger Krankheit oder bei Nicht-Zahlung von
Gebühren kann das Unterrichtsverhältnis vorzeitig beendet werden.
Zusatzabsprachen bezüglich der Unterrichtslaufzeit (z. B. bei schon lange vorher bekanntem Ortswechsel während des Schuljahrs,Abitur etc.) sind im Einvernehmen zwischen Schüler und Lehrer möglich, müssen aber mit dem Schulleiter abgesprochen und genehmigt sowie schriftlich festgehalten werden.
4.) Unterrichtsfrequenz: Die Dekanatsmusikschule sichert mindestens 34, maximal 38 Einheiten des jeweiligen
Unterrichtsfaches pro Schuljahr zu (Ausnahme: Eltern-Kind-Kurs mit 15 Einheiten). Falls die Lehrkraft erkrankt und sich dadurch weniger als 34 Einheiten ergeben, wird der Unterricht nachgeholt. In Ausnahmefällen (z. B. längerer Erkrankung der Lehrkraft), in denen der Unterricht nicht nachgeholt werden kann, werden die Gebühren für die noch verbleibenden Stunden bis zur 34. Stunde erstattet (Informationen zum Fehlen des Schülers siehe Punkt 5).
5.) Fehlen des Schülers: Regelmäßiger, pünktlicher Unterrichtsbesuch ist wünschenswert. Vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden müssen nicht nachgeholt oder rückvergütet werden, dies wäre organisatorisch bei den hohen Schülerzahlen einer Schule nicht realisierbar. Es empfiehlt sich, die jeweilige Lehrkraft bei Fehlen rechtzeitig persönlich zu informieren (Wege über das Schulbüro können zu lang sein, da das Telefon nicht durchgängig besetzt ist). Fällt der Schüler wegen Krankheit langfristig aus,können die jeweiligen Gebühren ab der 4. Woche auf schriftlichen Antrag zu 50% zurückerstattet werden. Ein Attest zur Bestätigung der Erkrankung muss dabei vorgelegt werden.
6.) Schulferien und Feiertage: Schulferien und Feiertage sind unterrichtsfreie Zeit.
Im Einvernehmen zwischen Lehrer, Schüler und Schulleitung können Nachholstunden während dieser Tage stattfinden+
7.) Unterrichtsorte:
Der Unterricht findet an folgenden Orten statt:
Instrumentalunterricht
Am Hauptsitz, Wilhelm-Schwinn-Platz 1 (Blechblasinstrumente, Blockflöte, Geige, Gitarre, Klavier, Oboe, Saxofon (Christoph Rubner))
CVJM, Wilhelm-Schwinn-Platz, 97070 Würzburg (Klarinette bei Karin Amrhein)
DAG-Hammarskjöld-Gymnasium (Schlagzeugabteilung, Klavier, Gitarre, Klarinette)
Bekenntniskirche Rimpar (Geige bei Margit Exner, Querflöte Zweitstelle Eva Ewert)
Früherziehungsunterricht
Grombühlzwerge: In der Kita, Wickenmeyerstr.
MFE1/MFE2 Dekanatsmusikschule: Im Stephanshaus, Wilhelm-Schwinn-Platz 1
MFE Reichenberg: Im Gemeindehaus der evangelischen Kirche
8.) Haftungspflicht:
Die Räumlichkeiten und Instrumente der Dekanatsmusikschule sowie der Kooperationspartner
müssen pfleglich behandelt werden. Bei Beschädigung muss der Schaden vom Schüler oder dessen Erziehungsberechtigten (bzw. Haftpflichtversicherung) übernommen werden.
9.) Gruppenunterricht:
Die Gruppeneinteilung bleibt der jeweiligen Lehrkraft vorbehalten. Hierbei sind Leistungsstand und Alter der jeweiligen SchülerInnen, sowie stundenplantechnische Möglichkeiten entscheidend.
10.)Unterrichtsgebühren:
Die Unterrichtsgebühren werden 12 Monate pro Jahr per Lastschrift eingezogen (Ausnahme: Kurse mit einmaliger Abbuchung wie z. B. Eltern-Kind-Kurs). Bei erneutem Einzug wegen mangelnder Kontodeckkung oder Stornierung muss eine Gebühr von 3€ entrichtet werden, die ansonsten zur Lasten der Musikschule geht.
Die Kosten der jeweiligen Kurse sind bei der Anmeldung und in der Bestätigungsemail vermerkt. Dasjeweilige Schuljahr beginnt Anfang September und endet Ende August.
11.) Familienermäßigung:
Nehmen zeitgleich mehrere Familienangehörige an den Kursen der Musikschule teil, kann eine Familienermäßigung beantragt werden. Es können jeweils 15% Rabatt ab dem 2.Kind gewährt werden., 10% bei der Teilnahme eines Elternteils.
12.) Aufsichtspflicht:
Die Aufsichtspflicht des Lehrers besteht während der vereinbarten Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Für Unfälle auf dem Schulweg kann die Musikschule nicht haftbar gemacht werden.
13.) Soziales Verhalten der Schüler: Die Schüler verpflichten sich, ihre Mitschüler mit Umsicht und Respekt zu behandeln und den Anweisungendes Lehrers Folge zuleisten. In kritischenFällen können einzelne Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden, ohne dass Gebühren erstattet werden.
14.) Hausordnungsgültigkeit:
Für das jeweilige Unterrichtsverhältnis gilt die zumZeitpunkt der Anmeldung aktuelle Hausordnung (es sei denn, es wurde einer aktualisierten Hausordnung zugestimmt). Bitte bewahren Sie diese gut auf.
15.) Ein- und Auspacken des Instruments/der Noten sind Bestandteil derUnterrichtszeit.
16.) Ton-,Foto-undVideoaufnahmen:
Sie stimmen bei Anmeldung zu,dass bei Auftritten der Musikschüler gemachte Gruppenaufnahmen von der Dekanatsmusikschule auf Internetseite, in Berichten etc. etc. genutzt werden dürfen. Einzelaufnahmen werden nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Personen verwendet.
17.) Datenschutz: Die an die Musikschule weitergegebenen Daten werden nur kirchenintern von Musikschule, Gesamtkirchenverwaltung und Lehrkräften (Telefonnummern und Email-Adressen zur Kontaktaufnahme), im Zusammenhang mit dem in Anspruch genommenem Musikunterricht genutzt und nicht weitergegeben oder veröffentlicht.
18.) Ausfall des Lehrers: Bei langfristiger Erkrankung der Lehrkraft oder unerwartetem Ausfall besteht kein Sonderkündigungsrecht und es kanne ine Vertretung/Nachfolgebereitgestellt werden. Die bestehenden Vertragsbedingungen bezüglich Mindeststundenzahl oder Kündigungsfrist bleiben unberührt.
19.) Qualifiziertes und sicheres Personal: Die Lehrkräfte der Dekanatsmusikschule sind professionell an einer staatlichen Musikausbildungsstätte ausgebildet oder besitzen (im Rock-Pop-Bereich) eine vergleichbare Qualifikation. Die Dekanatsmusikschule geht offensiv mit dem Thema sexuelle Prävention um: Von allen Lehrkräften liegt ein erweitertes Führungzeugnis vor, es wurde eine freiwillige Selbsterklärung unterschrieben sowie das Thema persönlich mit der jeweligen Lehrkraft beesprochen. Sollte es jemals zu einer fragwürdigen Situation kommen (was wir nicht hoffen), liegt ein bereits vorgefertigter Handlungsplan vor.
STAND September 2023
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